

Giới thiệu
Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsarzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung fur die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.



